Montag, 12. November 2012

GO-Antrag auf sofortige Zeitreise

Disclaimer: Bei dem besprochenen Antrag handelt es sich um ein Positionspapier, dass für den BPT12.1 in Neumünster eingereicht wurde.

Als Ergebnis auf den GO-Antrag auf sofortige Zeitreise gemäß PA582 hier nun die erste den Piraten Anfang 2012 in Neumünster zu übermittelnde Antragsbesprechung.

Böse Leute haben erzählt, hätte ich einfach falschen Link geklickt, weil Schwäche für #FDPDrogen, die ich auf Erde heimlich mache, wenn aber auf lange Zeitreise, dann hemmungslos. Gott weiß, was gibt für Gerüchte. Aber so sind Menschen. Glauben lieber größtes Blödsinn, als wahre Tatsache.

P182 - Positionspapier: Eindeutigkeit der Auszeichnung des Benzin-/Diesel-Preises an den Tankstellen; Nur ein Preis pro Tag!


Worum es geht:

Der Wortlaut des Antrags ist so kurz, dass er wortgetreu wiedergegeben werden kann: "Die Piraten wirken im Sinne des Verbraucherschutzes darauf hin, dass die Preisauszeichnung für den Benzin-/Diesel-Preis für jeweils 24 Stunden unverändert bleibt."
Begründet wird der Antrag durch die häufigen Preisänderung an Tankstellen, die den Verbraucher verwirren und benachteiligen.

Was für den Antrag spricht:

Die Nachteile für den Verbraucher durch die undurchsichtige Preispolitik der Tankstellen ist offensichtlich und das Ziel, hier mehr Transparenz und Sicherheit herzustellen, unterstützenswert. Andere Anbieter von "Energie und Mobilität" wie Nah- und Fernverkehr oder Stromversorger können ihre Preise auch nicht stündlich ändern, sondern müssen diese sogar längerfristig im voraus ankündigen.

Was gegen den Antrag spricht:

Der Antrag ist etwas schwammig formuliert. Gilt ein fester Takt (Preiswechsel nur um 0 Uhr) für alle oder können die Preise zu einem beliebigen Zeitpunkt (mit Mindestabstand 24 Stunden) geändert werden? Überlässt man den Zeitpunkt den Unternehmen, dann würden diese taktieren, um Konkurrenten, die ihre Preisänderung gerade gemacht haben, zu unterbieten. Wer später ändert, hat einen Vorteil.
Zudem gibt es mittlerweile eine neue Entwicklung. Der Bundestag hat am 8.11. die Einrichtung einer "Markttransparenzstelle" beschlossen, an die die aktuellen Preise in Echtzeit übermittelt werden müssen. Die Daten werden in einem offenen Format zur Verfügung gestellt und es wird mindestens eine kostenlose App geben, mit der Preisvergleiche in Echtzeit möglich sind. IMHO ist dieser Maßnahme das Ziel des Positionspapiers besser erfüllt und dieses damit obsolet. Man könnte nun maximal fordern, dass die Preise nicht nur in Echtzeit, sondern auch einen gewissen Zeitraum im voraus (24 Stunden, auch eine Woche wäre diskutabel) bekannt gegeben werden müssen, um Planungssicherheit bei den Verbrauchern sicherzustellen. Mit viel Fantasie ließe sich das aus dem Antragstext sogar heraus lesen, hier ist die Schwammigkeit ein Vorteil. Ich würde aber lieber erstmal abwarten, wie der Markt auf die neuen Bedingungen reagiert und ggf. nach einer Evaluierung des Gesetzes in diese Richtung nachbessern.

Fazit:

Die Intention des Antrags ist gut, das Mittel würde ich akzeptieren, aber der Antrag ist zu unverbindlich formuliert und kann schon aus zeitlichen Gründen die aktuelle Entwicklung nicht berücksichtigen. Ich werde ihn daher ablehnen, schlage aber vor, dass wir das Thema im Auge behalten und nächstes Jahr wieder auf die Tagesordnung bringen. Der Antragssteller würde uns helfen, wenn er den Antrag unter diesen Umständen zurückzieht und evtl. überarbeitet neu einreicht. Dabei wäre der Bezug auf das neue Gesetz § 47e schön.
Das hätte auch den Vorteil, dass man dann die Daten der Transparenzsstelle auswerten und zur Untermauerung des Positionspapiers nutzen kann, damit es nicht nur aus einem Satz besteht.

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